Antidekubitus-Hilfsmittel

BVMed zu neuem Kassenvertrag: "Auswahl des richtigen Dekubitus-Hilfsmittels muss individuell erfolgen"

Das "Dekubitus Forum" des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) hat vor dem Hintergrund der neuen Vertragsveröffentlichung der AOK Nordwest zu Hilfsmitteln gegen Dekubitus darauf hingewiesen, dass die Dekubitusgrade nicht für die Produktzuordnungen genutzt werden dürfen. "Die ausschließliche Orientierung am Dekubitusgrad führt dazu, dass der Patient nicht das von ihm benötigte individuelle Produkt erhält. Der richtige Weg wäre, die Auswahl allein auf der Grundlage der Ergebnisse des Erhebungsbogens und gegebenenfalls auch entsprechend den Hinweisen aus dem Expertenstandard vorzunehmen", so die BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Patient auch das von ihm individuell benötigte Produkt erhält.

Bei der Vertragsveröffentlichung der AOK Nordwest handele es sich zwar um einen Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V, was gegenüber den Ausschreibungen als positiv anzusehen sei. Aber der Vertrag spiegelt inhaltlich den Ausschreibungsvertrag der AOK Hessen wider, welcher als alleiniges Entscheidungskriterium die Dekubitusgrade zugrunde lege, so die BVMed-Experten. Die maßgebende europäische Organisation "European Pressure Ulcer Advisory Panel" (EPUAP) hatte dem Dekubitus Forum in der Vergangenheit bestätigt, dass die Dekubitus-Kategorien der EPUAP "ausdrücklich nicht entwickelt wurden, um spezielle Produkte einem festgestellten Druckgeschwür zuzuordnen".

Besonders bedenklich ist aus Sicht des BVMed, dass die AOK Nordwest in ihrem Vertrag nur zwei Pauschalen vorsieht. So werden alle Versorgungen von Patienten, die nicht die Versorgung eines Dekubitus Grad 4 darstellen, in einer Pauschale zusammengefasst. Damit wird erst bei Patienten mit vollständigem Gewebeverlust, mit freiliegenden Knochen, Sehnen oder Muskeln eine andere Pauschale und somit eine andere Versorgung vorgesehen. Hierin sieht das Dekubitus Forum nicht nur die individuelle notwendige Versorgung der Versicherten gefährdet, sondern eine akute Gefahr von Fehl- und Unterversorgungen der betroffenen Patienten.

Unter Dekubitus versteht man ein Druckgeschwür, das entsteht, wenn ständiger Druck auf bestimmte Hautareale deren Versorgung mit sauerstoffreichem Blut verhindert. Druckgeschwüre zählen zu den chronischen Wunden. Dekubitus stellt eine der größten Herausforderungen dar, mit denen sich die Medizin bei der Pflege immobiler Patienten auseinandersetzen muss. Betroffen sind in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen.

"Die Auswahl des richtigen Antidekubitus-Hilfsmittels ist entscheidend für eine hochwertige und zuverlässige Versorgung des betroffenen Patienten", so Piossek. Durch die von den Experten erarbeiteten, differenzierten Erhebungsbögen für Sitz- und Liegehilfen könnten die einzelnen Anforderungen in den jeweiligen Bereichen besser berücksichtigt werden als durch die pauschale Orientierung an Dekubitusgraden.

Das Dekubitus Forum, das von Mitgliedsunternehmen des BVMed-Fachbereichs "Hilfsmittel gegen Dekubitus" gegründet wurde, hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, eine patientenorientierte Versorgung und Produktauswahl durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.dekubitus-forum.de. Unter "Downloads" können hier auch die Erhebungsbögen heruntergeladen werden.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Hilfsmittel sind "sächliche medizinische Leistungen", beispielsweise Inkontinenz- und Stomaprodukte oder orthopädische Hilfsmittel wie Bandagen und Orthesen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer... Mehr

  • BVMed-Konferenz zu VBHC: MedTech-Industrie als Partner in der Versorgung

    Die Gesundheitsversorgung der Zukunft muss qualitätsorientiert, patientenzentriert und nachhaltig sein. Wie solche Ansätze, die mit dem Schlagwort „Value-based Healthcare (VBHC)“ umschrieben werden, in der Praxis konkret aussehen können, zeigten Experten von Krankenhäusern, Krankenkassen und medizintechnischer Industrie auf der digitalen MedTech-Vertriebskonferenz des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 22. September 2020 mit 190 Teilnehmern. „Wir brauchen einen Wettbewerb um die beste Qualität, nicht um den niedrigsten Preis“, fasst BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll die Konferenzbotschaft zusammen. Mehr

  • BVMed begrüßt MPEUAnpG-Änderungsanträge zum Hilfsmittelbereich

    Der BVMed hat die Änderungen im Hilfsmittelbereich begrüßt, die mit der Verabschiedung des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes (MPEUAnpG) im Bundestag beschlossen wurden. Dabei geht es um mehr Transparenz des Hilfsmittel-Vertragsgeschehens, die Einführung eines Schiedsmechanismus sowie die Stärkung der Aufsichten bei Verstößen der Krankenkassen gegen das Verhandlungsgebot. "Dadurch kann die vom Gesetzgeber gewünschte Augenhöhe zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bei der Vereinbarung von Versorgungsanforderungen und Vertragsinhalten hergestellt werden", kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik