Altenheime/stationäre Pflege
Abgrenzungskatalog zur Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) vom 26. März 2007 in der Beschlussfassung des Gremiums nach § 213 SGB V vom 7. Mai 2007Anlage 1 der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen
REHADAT nimmt alle vom GKV-Spitzenverband im Bundesanzeiger veröffentlichten Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses in seine Datenbank auf. Dort finden Sie alle im aktuellen Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Antidekubitus-Hilfsmittel (PG 11).
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Produktgruppe 11 "Hilfsmittel gegen Dekubitus" - Fortschreibung vom 15.11.2018 (Bekanntmachung vom 06.12.2018)
BVMed-Informationsmaterialien:
Erstattung von Hilfsmitteln gegen Dekubitus (Druckgeschwür)
BVMed-Infokarte, Februar 2011
Erstattung von Hilfsmitteln gegen Dekubitus durch die Kranken- und Pflegeversicherung
BVMed-Infoblatt, Mai 2012
Urteile:
Bundessozialgericht, Urteil vom 24.09.2002
(Az.: B 3 KR 15/02 R)
Versorgung des Versicherten in einem Pflegeheim mit einer Wechseldruckmatratze (Hilfsmittel) - dient der Krankenbehandlung und ist deshalb dem Versicherten von der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen
Siehe auch: Sozialgerichtsbarkeit.de