BVMed-Stellungnahme zur Teil-Fortschreibung der PG 11 "Hilfsmittel gegen Dekubitus"

Die Teil-Fortschreibung der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses berücksichtigt erste Ergebnisse aus den Prüfungen zur beabsichtigten grundlegenden Fortschreibung dieser Produktgruppe.

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, in den Produktuntergruppen 11.29.04 Auflagen zur intermittierenden Entlastung und 11.29.08 Matratzen zur intermittierenden Entlastung unter Punkt III "Besondere Qualitätsanforderungen" eine Definition zu den Zellgrößen aufzunehmen. Das Stellungnahmeverfahren beschränkt sich nur auf diese Produktuntergruppen, hier ausschließlich auf intermittierende Wechseldrucksysteme.

BVMed-Stellungnahme vom 24.09.2015 zur Teil-Fortschreibung der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses "Hilfsmittel gegen Dekubitus"

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