Antidekubitus-Hilfsmittel

BVMed veröffentlicht Patienteninformationen zur Vermeidung und Behandlung von Dekubitus

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für Patienten und Angehörige einen neuen Informationsflyer zur Vermeidung und Behandlung von Dekubitus veröffentlicht. Unter Dekubitus versteht man ein Druckgeschwür, das entsteht, wenn ständiger Druck auf bestimmte Hautareale deren Versorgung mit sauerstoffreichem Blut verhindert. Druckgeschwüre zählen zu den chronischen Wunden. Betroffen sind in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen. Die BVMed-Patienteninformation mit dem Titel "Dekubitus vermeiden, frühzeitig erkennen und mit entsprechenden Hilfsmitteln behandeln" informiert auch über die richtige Auswahl und den Ablauf einer Verordnung von Antidekubitus-Hilfsmitteln. Der Flyer kann unter www.bvmed.de/dekubitus abgerufen werden.

Menschen, die durch Krankheit oder Behinderung vollständig oder teilweise in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind und vorwiegend sitzen oder liegen, sind besonders gefährdet, einen Dekubitus zu bekommen. Dies trifft vor allem auf behinderte, ältere Menschen zu. Druckgeschwüre beginnen dabei mit einer Hautrötung, die auch nach längerer Druckentlastung nicht verschwindet. Um einem Dekubitus vorzubeugen, muss eine Druckentlastung der belasteten und gefährdeten Stellen vorgenommen werden.

Für die Versorgung eines Dekubitus oder um diesem bei einem bestehenden erhöhten Risiko vorzubeugen, gibt es entsprechende Hilfsmittel wie Antidekubitus-Sitzkissen für den sitzenden Patienten bzw. adäquate Matratzen- und Auflagesysteme zur Dekubitusprophylaxe und -therapie für den liegenden Patienten. Betroffene oder Angehörige können den Pflegedienst aktiv auf das Dekubitusrisiko ansprechen und erfragen, welche Hilfsmittel es zur Dekubitusprophylaxe gibt.

Jedes Hilfsmittel muss individuell und nach individuellen Bedürfnissen und krankheitsbedingten Einschränkungen ausgewählt werden. Dafür gilt es, den Bedarf des Patienten zu ermitteln und diesen bei der Auswahl entsprechend zu berücksichtigen. Ein Erhebungsbogen hilft bei der Auswahl des passenden Hilfsmittels (Liege- oder Sitzhilfen). Patienten und Angehörige sollten sich aktiv an der Auswahl und dem Testen beteiligen. Hilfsmittel gegen Dekubitus werden vom Arzt verordnet und fallen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Der vierseitige Patienteninformations-Flyer wurde vom Dekubitus-Forum erarbeitet, das von Mitgliedsunternehmen des BVMed-Fachbereichs "Hilfsmittel gegen Dekubitus" gegründet wurde. Das Dekubitus-Forum hat sich zum Ziel gesetzt, durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit eine patientenorientierte Versorgung und Produktauswahl zu unterstützen. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.dekubitus-forum.de. Unter "Downloads" können hier auch die Erhebungsbögen heruntergeladen werden.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • MedTech-Forschende im Porträt | „Ich wollte schon immer Produkte entwickeln, die den Menschen helfen“ | F&E in Deutschland zunehmend erschwert

    „Ich habe mich schon immer für Medizin interessiert und wollte Produkte entwickeln, die Menschen helfen“, sagt die heute 30-jährige Maja Krämer. Sie kam als Medizintechnik-Studentin aus Polen mit 22 Jahren zum ersten Mal für ein Praktikum nach Deutschland – und entwickelt heute beim... Mehr

  • Bremer Wundkongress zu Verbandmitteln | „G-BA muss Klarheit bei der Evidenz von Wundversorgungs-Studien geben“

    Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Das verdeutlichte eine Diskussionsrunde auf dem Deutschen Wundkongress (DEWU) und Bremer Pflegekongress mit dem BVMed. Das Hauptproblem bleibt der zu erreichende Endpunkt einer Behandlung. Hier müsste der G-BA dringend für Klarheit sorgen, so die Expert:innen. Mehr

  • PUEG-Anhörung | BVMed will gesetzlichen Handlungsbedarf bei Verbandmitteln im Pflegereformgesetz regeln

    Der BVMed will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird. „Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik